British Classic Rallye

 

Reglement


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10.11.2022

Inhalt


1. Organisation

1.1 Veranstalter
1.2 Veranstaltungsbüro
1.3 Leitung

2. Beschreibung der Veranstaltung

2.1 Länge der Strecke
2.2 Teilnehmerzahl
2.3 Bestimmungen

3. Fahrzeuge

3.1 Fahrzeugvorschriften
3.2 Technische Hilfsmittel und Messgeräte
3.3 Fahrzeugwechsel
3.4 Fahrer- / Beifahrertausch
3.5 Zugelassene Teams
3.6 Werbung am Auto
3.7 Anbringen der Rallyeschilder
3.8 Technische Abnahme

4. Nennung

4.1 Nennung
4.2 Nenngeld
4.3 Leistungen
4.4 Zustimmung
4.5 Rückzahlung des Nenngeldes
4.6 Rücknahme der Nennung
4.7 Versand der Nennbestätigungen
4.8 Recht auf Wort, Bild und Ton

5. Ablauf der Veranstaltung

5.1 Offizieller Aushang (schwarzes Brett)
5.2 Bulletins
5.3 Zeitplan
5.4 Papierabnahme
5.5 Briefing
5.6 Start / Startpark
5.7 Restart nach der Mittagspause
5.8 Ziel
5.9 Siegerehrung

6. Fahrvorschriften

6.1 Veranstalterzeit
6.2 Verkehrsregeln
6.3 Ausfall – Restart
6.4 Streckensperrung
6.5 Umweltregeln
6.6 Servicefahrzeuge
6.7 Unsportliches Verhalten
6.8 Geschwindigkeitsmessungen

7. Aufgabenstellungen

7.1 Roadbook
7.2 Bordkarten
7.3 bemannte Durchfahrtskontrollen (DK)
7.4 unbemannte Durchfahrtskontrollen (DK)
7.5 Zeitkontrollen (ZK)
7.6 Öffnung und Schließung von DK und ZK

8. Sonderprüfungen

8.1 Aufgaben bei der Sonderprüfung
8.2 Start der Sonderprüfung
8.3 Zeitmessung

9. Proteste – Einsprüche

9.1 Schiedsgericht
9.2 Auslegung des Reglements

10. Ergebnisse

10.1 Sieger
10.2 Ex aequo

11. Haftung

11.1 Haftung der Teilnehmer
11.2 Haftungsbeschränkung des Veranstalters etc., Verzichtserklärung
11.3 Abbruch der Veranstaltung

12. Zusammenfassung der Strafpunkte



1. Organisation

1.1 Veranstalter
British Classic
c/o Marcus Pieper
Hachmannstr. 22
33184 Altenbeken-Buke

1.2 Veranstaltungsbüro
Bis zum 07.09.2023
Marcus Pieper
Hachmannstr. 22
33184 Altenbeken-Buke

Vom 08.09 - 09.09.2023
Gut Redingerhof
Renkerweg 1
33175 Bad Lippspringe

1.3 Leitung
Leitung: Marcus Pieper
Sportliche Leitung: Wolf-Dieter Klemz
Leitung Zeitnahme / Auswertung: Wolf-Dieter Klemz
Technische Abnahme: Marcus Pieper

2. Beschreibung der Veranstaltung

Bei der British Classic handelt es sich um eine sportliche Orientierungsrallye für britische Fahrzeuge bis Baujahr 1993 (jüngere Fahrzeuge mit Ausnahmegenehmigung des Veranstalters), bei der es nicht auf das Erreichen von Höchstgeschwindigkeiten ankommt.
Auf der gesamten Strecke gilt stets die Straßenverkehrsordnung (STVO).
Auf Privat- und Trainingsgelände gelten die dort vorgeschriebenen Regeln.
Es wird in 2 Klassen gefahren: Sport und Touring.
Die sportliche Klasse fährt eine Durchschnittsgeschwindigkeit von 35 km/h,
die Touring Klasse 30 km/h.

2.1 Länge der Strecke
Die Idealstrecke hat eine Gesamtlänge von ca. 250 Kilometern für die Sport-Wertung und ca. 220 km für die Touring-Wertung. Sie ist in 2 Etappen aufgeteilt.

2.2 Teilnehmerzahl
Die Gesamtteilnehmerzahl ist auf 60 Fahrzeuge beschränkt.

2.3 Bestimmungen
Die Veranstaltung wird unter folgenden Bestimmungen durchgeführt:
- Straßenverkehrsordnung (STVO)
- Straßenverkehrszulassungsordnung (STVZO)
- Bestimmungen und Auflagen aller genehmigenden Behörden
- Bestimmungen der Ausschreibung
- Bestimmungen des vorliegenden Reglements, des spez. Reglements und der
- Bulletins
- Bestimmungen des Roadbooks

3. Fahrzeuge

3.1 Fahrzeugvorschriften
Zugelassen sind alle britischen Drei- und Vierradfahrzeuge (ausgenommen Motorräder), die den Bestimmungen des Reglements und den Vorschriften der STVZO entsprechen. Schwarze Saisonkennzeichen, Oldtimerzulassungen als H-Kennzeichen sowie rote 07er- Kennzeichen sind auch erlaubt. Ausländische Kennzeichen sind natürlich ebenfalls zugelassen, sofern die Fahrzeuge den Anforderungen der STVZO des jeweiligen Landes entsprechen.

3.2 Technische Hilfsmittel und Messgeräte
Zugelassen sind alle Arten von mechanischen oder elektromechanischen
Wegstreckenzählern z.B. Halda, Rallyecounter oder Retrotrip2. Mobiltelefone dürfen während der Rallye nur im Notfall benutzt werden.
Laptops, Navigationsgeräte oder ähnliches sind verboten.

3.3 Fahrzeugwechsel
Ein Fahrzeugwechsel ist unter bestimmten Voraussetzungen vor der Rallye möglich. Wenn das genannte Fahrzeug zum Start der Veranstaltung nicht einsatzbereit sein sollte, muss der Teilnehmer den Veranstalter spätestens 1 Tag vor der Rallye über einen Fahrzeugwechsel informieren. Dieses andere Fahrzeug muss aber der Vorschrift unter 3.1genügen.

3.4 Fahrer- / Beifahrerwechsel
Fahrer oder Beifahrer können jederzeit das Steuer übernehmen, sofern beide im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis sind.

3.5 Zugelassene Teams
Ein Fahrzeug muss minimal mit zwei Personen besetzt sein. Weitere Mitfahrer sind im Rallyebüro anzumelden. Lizenzen sind nicht erforderlich. Beifahrer müssen mindestens 14 Jahre alt sein und wenn sie jünger als 18 Jahre sind eine Einverständniserklärung eines Erziehungsberechtigten vorlegen.

3.6 Werbung am Auto
Werbung am Fahrzeug ist erlaubt, sofern sie nicht anstößig ist und/oder sich gegen die Interessen der Veranstaltung und/oder des Veranstalters richtet. Eine bestimmte Größe darf nicht überschritten werden.
Im Zweifel entscheidet der Veranstalter nach Absprache mit dem Team vor Beginn der Rallye über die Zulässigkeit.
3.7 Anbringen der Rallyeschilder, Startnummern und verpflichtende Veranstalterwerbung
Für die Kennzeichnung der Fahrzeuge werden zwei Startnummern ausgegeben, die seitlich am Fahrzeug aufgeklebt werden müssen. Zudem erhält jedes Team ein Rallyeschilder, welches vorne am Fahrzeug anzubringen ist. Das Logo der Veranstaltung sowie die der Sponsoren und Partner müssen stets sichtbar bleiben. Kennzeichen dürfen von Rallyeschildern unter keinen Umständen verdeckt werden. Verpflichtende Veranstalterwerbung muss gut sichtbar
angebracht sein und während der gesamten Veranstaltung am Fahrzeug bleiben.

3.8 Technische Abnahme
Der Veranstalter kann vor der Rallye eine technische Abnahme der Fahrzeuge vornehmen.

4. Nennung

4.1 Nennungen
Nennungen müssen bis zum 12.08.2023 online erfolgen oder an folgende Adresse gesandt werden:
British Classic c/o Marcus Pieper
Hachmannstr. 22 33184 Altenbeken

oder per Email: marcus@british-classic.com

Es werden nur vollständig ausgefüllte und bezahlte Nennungen bearbeitet. Der
Veranstalter behält sich das Recht vor, Nennungen ohne Angabe von Gründen abzulehnen.

4.2 Nenngeld
Das Nenngeld beträgt pro Team 180€
(ein Fahrzeug / zwei Personen)
Zahlbar bis spätestens 12.08.2023
Für jeden weiteren Mitfahrer müssen 40,00 € entrichtet werden.

Das Nenngeld ist wie folgt zu zahlen: online per Paypal
per Überweisung auf das Konto:
Marcus Pieper
Kontonummer: IBAN: DE36 2501 0030 0449 8803 08
BIC: PBNKDEFF

Bitte Vor- und Zuname des Fahrers angeben!
Nennungen ohne Zahlungseingang bleiben unbearbeitet.

4.3 Leistungen
Im Nenngeld sind folgende Leistungen enthalten:

- Startplatz für ein Fahrzeug
- Rallyeunterlagen, inklusive Roadbook, Bordkarten, Rallyeschilder und
Startnummern
- Mittagessen am 09.09.2023, außer Getränke
- Abendessen am 09.09.2023, außer Getränke
- Pokale für die 6 Erstplatzierten in der Touring- und Sportklasse
- Pokale für die 3 Erstplazierten in der Klasse Sport Extra

4.4 Zustimmung
Mit der Abgabe der Nennung akzeptieren die Teams/Fahrer/Beifahrer alle Bestimmungen dieser Veranstaltung.

4.5 Rückzahlung des Nenngeldes
Das Nenngeld wird unter folgenden Umständen zurückgezahlt:
- Bei Ablehnung der Nennung durch den Veranstalter zu 100%
- Bei Absage der Veranstaltung im Vorfeld zu 80% (z.B. höhere Gewalt)

4.6 Rücknahme der Nennung
Bei Rücknahme der Nennung durch das Team wird das Nenngeld nicht zurückgezahlt.
„Nenngeld ist Reuegeld“

4.7 Versand der Nennbestätigungen
Der Versand der Nennbestätigungen erfolgt per Post / Email an den Anmelder des jeweiligen Teams nach Nennschluss. Bitte diese Nennbestätigung am Veranstaltungstag bei der Papierabnahme vorlegen.

4.8 Recht auf Wort, Bild und Ton
Mit Abgabe der Nennung geben die Teams/Fahrer/Beifahrer ihr Einverständnis, dass sowohl der Veranstalter als auch beteiligte Dritte (insbesondere Sponsoren) alle im Zusammenhang mit der Veranstaltung angefertigten Bild- Ton- und Filmmaterialien (und damit auch Bildnisse und/oder Namen von Teams/Fahrern/Beifahrern) zeitlich, räumlich und inhaltlich unbegrenzt in allen Medien sowohl zu redaktionellen als auch zu Werbezwecken im Zusammenhang mit bzw. unter Bezugnahme auf die Veranstaltung nutzen dürfen. Weiterhin geben die Teams/Fahrer/Beifahrer mit der Nennung ebenso ihr Einverständnis zur Veröffentlichung des eingereichten Fotos vom Wettbewerbsfahrzeug
sowie der Startliste inkl. Namen, Wohnort, Nationalität von Fahrer und Beifahrer sowie der Fahrzeugdaten. Ansprüche gegenüber dem Veranstalter, anderen berichtenden Medien oder beteiligten Dritten (insbesondere Sponsoren) können nicht geltend gemacht werden. Für jedwede Berichterstattung in Wort, Bild und Ton seitens Dritter übernimmt der Veranstalter keinerlei Haftung.

5. Ablauf der Veranstaltung (Durchführungsbestimmungen)

5.1 Offizieller Aushang
Es gibt am Startpark einen offiziellen Aushang (schwarzes Brett). Alle Bekanntmachungen, sowie Startlisten und Ergebnislisten werden dort zu finden sein. Ebenso hängen dort die Bulletins in numerischer Reihenfolge.

5.2 Bulletins
Änderungen und/oder Ergänzungen des Reglements, des speziellen Reglements oder des Roadbooks werden durch den Veranstalter in nummerierten Bulletins herausgegeben. Sie sind fester Bestandteil des Regelwerks. Diese Bekanntgaben erfolgen auch am offiziellen Aushang.

5.3 Zeitplan
Alle im Vorfeld der Veranstaltung veröffentlichten Zeitpläne sind vorläufig. Der
endgültige Zeitplan wird am offiziellen Aushang bekanntgegeben.

5.4 Papierabnahme
Es müssen folgende gültige Unterlagen vorgelegt werden:
- Führerschein des Fahrers / der Fahrer
- Fahrzeugpapiere / Zulassung
- Haftpflichtversicherungsnachweis (grüne Versicherungskarte)
- Nennbestätigung
- Einverständniserklärung eines Elternteils bei Minderjährigen
In Deutschland zugelassene Fahrzeuge der Teilnehmer müssen mit den gesetzlich geforderten Mindestversicherungssummen versichert sein. Im Ausland zugelassene Fahrzeuge müssen eine Mindesthaftpflichtversicherungssumme von € 1.000.000 pauschal
besitzen. Mit der Abgabe der Nennung erklären die Fahrer, dass für das Fahrzeug eine dieser Vorschriften entsprechende Versicherung uneingeschränkt besteht.
Der Veranstalter nutzt die Papierabnahme auch zur Ausgabe der Startnummern und Rallyeschilder.

5.5 Briefing
Das Briefing findet am Veranstaltungstag nach der offiziellen Begrüßung statt.
Die Teilnahme ist verpflichtend.

5.6 Start / Startpark
15 Minuten vor dem jeweiligen Start erhält das Team das Roadbook am Startertisch.
Gestartet wird nach Startnummern (niedrigste zuerst).
Die Fahrzeuge werden im 60 Sekunden Abstand gestartet.
Die Startzeiten aller Teams werden rechtzeitig vor dem Start des ersten Fahrzeugs am offiziellen Aushang bekannt gegeben. Unmittelbar vor der Start-ZK wird für einen reibungslosen Ablauf ein Startpark eingerichtet (siehe Roadbook). Die Teams haben sich spätestens 5 Minuten vor ihrer Startzeit in den Startpark einzureihen. Beim Start wird jedem Team eine Bordkarte mit der jeweiligen Startzeit ins Auto gereicht.

Beispiel:
Sollstartzeit lt. Aushang: Startnummer 1 09:15:00 Uhr
09:00:00 Uhr: Abholen des Roadbooks am Startertisch
09:10:00 Uhr: Einreihen in den Startpark
09:14:00 Uhr: Einfahrt in den Start (= ZK1)
Eintrag in der Bordkarte durch Zeitnehmer 09:15:00 Uhr
09:15:00 Uhr: Übergabe der Bordkarte und Start
Durch das Team unverschuldete Verspätungen an der Start-ZK werden nicht bestraft.

Startablauf:
Die Teams starten an der ersten Zeitkontrolle (Start-ZK) im 60 Sekunden-Rhythmus.
Dabei gilt folgender Ablauf:

Startzeit Fahrzeug Start Nr.1
lt. Aushang/Bordkarteneintrag: 09:15:00 Uhr
Startzeit Fahrzeug Start Nr.2
lt. Aushang/Bordkarteneintrag: 09:16:00 Uhr
Startzeit Fahrzeug Start Nr.3
lt. Aushang/Bordkarteneintrag: 09:17:00 Uhr
Startzeit Fahrzeug Start Nr.4
lt. Aushang/Bordkarteneintrag: 09:18:00 Uhr
usw.

5.7 Restart nach der Mittagspause
Die Restart-Zeit wird den Teams am Eingang (ZK) zur Mittagspause mitgeteilt. Hier ist die Bordkarte der Vormittagsetappe abzugeben. Die jeweilige vorgegebene Ausfahrtzeit ist nach den Regeln einer Zeitkontrolle (siehe Punkt 7.5) einzuhalten. Beim Ausgang (ZK) aus der Mittagspause wird die tatsächliche Startzeit in der neuen Bordkarte vermerkt.
5.8 Ziel
Die Ziel-ZK kann straffrei, also früher als zur eigenen Idealzeit angefahren werden (Vorzeit erlaubt). Der Schlusswagen ist über etwaige Verspätungen (z.B. technische Defekte, liegengebliebene Fahrzeuge) zu informieren.

5.9 Siegerehrung
Die Siegerehrung findet im Rahmen der abschließenden Abendveranstaltung statt. Die Ehrung ist fester Bestandteil der Veranstaltung.

6. Fahrvorschriften

6.1 Veranstalterzeit
Bei der Veranstaltung gilt ausschließlich die „Veranstalterzeit“.
Eine Funkuhr ist an den Zeitkontrollen (ZK) einsehbar.

6.2 Verkehrsregeln
Mit der Abgebe der Nennung verpflichten sich alle Fahrer während der gesamten Rallye, die geltenden Straßenverkehrsvorschriften einzuhalten. Im Falle der Nichteinhaltung behält sich der Veranstalter das Recht vor, den Teilnehmer nach Punkt 12 des Reglements zu bestrafen oder ganz aus der Veranstaltung auszuschließen.
6.3 Ausfall-Restart
Kann ein Team die erste Etappe nicht beenden, besteht die Möglichkeit zum
Wiedereinstieg in die Rallye am Beginn der zweiten Etappe. Alle bis dahin nicht
angefahrenen Kontrollen und Wertungsprüfungen werden nach der unter Punkt 12 aufgeführten Tabelle geahndet.

6.4 Streckensperrungen
Im Falle einer Streckensperrung folgen die Teilnehmer der leitungsbeschilderung, bis sie sich wieder auf der Originalstrecke befinden. Im Zweifel sucht der Teilnehmer, unter Zuhilfenahme der Streckenkarten im Roadbook, die Originalstrecke. Wird der Veranstalter rechtzeitig von einer Sperrung in Kenntnis gesetzt, so kann die Umleitung mit Richtungspfeilschildern des Veranstalters gekennzeichnet sein (orangefarbenes Pfeildreieck). Diesen Umleitungspfeilen
ist zu folgen bis zu DEM Veranstalterpfeil, der senkrecht nach unten zeigt.
Von dieser Stelle an ist der Weg zurück zur Idealstrecke zu suchen. Unter Berücksichtigung der Vorgaben zur Streckenplanung (siehe Kartenlesesystem) und der StVO ist nun DER Weg auszuwählen, der es ermöglicht, möglichst viel der ursprünglichen Idealstrecke weiter zu befahren. Sollten sich Abschnittsfahrzeiten durch diese Umleitung so sehr verlängern, dass die folgenden Durchfahrtskontrollen(DK) oder Zeitkontrollen (ZK) nicht innerhalb
der im Roadbook festgelegten Öffnungszeit erreicht werden können, entscheidet der Veranstalter schnellstmöglich über eine eventuelle Annullierung der Kontrollen und den damit verbundenen Strafpunkten und informiert die Teilnehmer darüber. Die Rallyeteams sind in jedem Falle verpflichtet, sich stets an die StVO zu halten.

6.5 Umweltregeln
Es muss seitens der Teilnehmer darauf geachtet werden, dass Parkplätze nicht durch Öl, Benzin oder andere Flüssigkeiten verunreinigt werden. Geeignete Materialien zur Aufnahme von umweltgefährdenden Substanzen müssen von den Teams mitgeführt werden, dazu gehören Ölbindetücher oder eine Plane (mind. 4x2m), die bei Stillstand des Fahrzeuges und sichtbaren Verlust (Tropfverlust) von Öl zu verwenden sind. Im Falle von Reparaturen sind bei der Gefahr für die Umwelt, besonders des Grundwassers, zusätzliche Sicherungen zu verwenden, für die jeder Teilnehmer selbst zu sorgen hat. Für nachweisliche Verunreinigungen von Oberflächen bzw. Umweltschäden gilt das Verursacherprinzip, d.h. es haftet der jeweilige Fahrzeugführer bzw.
Fahrzeugeigentümer.

6.6 Servicefahrzeuge
Um einen fairen Ablauf der Rallye zu gewährleisten, ist es Service- und sonstigen
Begleitfahrzeugen grundsätzlich nicht erlaubt, die Rallyestrecke zu befahren (außer bei nachweislich technischer Hilfeleistung). Pro Verstoß erhält das zugehörige, bestplatzierte Team eine Strafe von 50 Punkten.

6.7 Unsportliches Verhalten
Die Veranstalter erwarten von den Teams, dem historischen Rallyesport durch ihr
Verhalten nicht zu schaden! Teilnehmer, die sich gegenüber anderen Verkehrsteilnehmern, anderen Rallye-Teams, Zuschauern, Passanten und/oder dem Organisationsteam (Streckenposten, Zeitnehmern, etc.) unsportlich verhalten, werden nach dem Ermessen des Schiedsgerichts bestraft. Liegt gegenüber einem Teilnehmer eine offizielle Beschwerde beim Veranstalter vor, so kann der Teilnehmer nach Überprüfung des Falls durch das Schiedsgericht bestraft werden. Unter Beachtung der Verhältnismäßigkeit können Strafen
bis zum sofortigen Wertungsausschluss verhängt werden.

6.8 Geschwindigkeitsmessungen
Der Veranstalter kann geheime Geschwindigkeitsmessungen vornehmen. Sollte es zu Geschwindigkeitsübertretungen kommen, so werden dafür Strafpunkte vergeben, die in die Gesamtwertung der Rallye mit einbezogen werden. Bei den Messungen wird der Veranstalter eine Toleranz von 10% zur erlaubten Geschwindigkeit zulassen. Bei festgestellten Geschwindigkeitsüberschreitungen von mehr als 50% erfolgt Wertungsausschluss gemäß Punkt 12 des Reglements. Davon unberührt bleiben weitere Messungen durch die Polizei. Verstöße, die dem Veranstalter von behördlicher Seite gemeldet werden, behandelt das Schiedsgericht.

7.Aufgabenstellung
Die Teams haben die Aufgabe, eine im Roadbook definierte Strecke unter Einhaltung der Regeln des Roadbooks, dieses Reglements und des speziellen Reglements (siehe Website) im vorgeschriebenen Zeitplan (Idealzeit) abzufahren. Die Idealzeit ist die Zeit, zu der die jeweiligen ZK´s zur errechneten Minute (siehe Bordkarte) angefahren werden sollen.

7.1 Roadbook
Das Roadbook wird 15 Minuten vor dem jeweiligen Start am Startertisch ausgegeben. Es enthält das spezielle Reglement, alle Details zur Strecke und zu den Durchfahrts- und Zeitkontrollen sowie zu den Sonderprüfungen.
Die gesamte Strecke wird mit Hilfe von Kartenausschnitten und Chinesenzeichen
wiedergegeben. Die Distanzen bei den Chinesenzeichen sind sowohl in
Kilometern als auch in Meilen angegeben. Kurzfristige Änderungen werden als Bulletin am offiziellen Aushang bekannt gegeben.

7.2 Bordkarten
Für jede Etappe (eine vormittags, eine nachmittags) gibt es eine Bordkarte. Die jeweilige Bordkarte wird den Teams an der entsprechenden ZK vom Zeitnahmepersonal übergeben.
Auf den Bordkarten sind die Namen von Fahrer und Beifahrer selbst einzutragen.
Die Startzeiten eines jeden Teams werden am Aushang veröffentlicht bzw. im Falle der Mittags-ZK dem Teilnehmer mitgeteilt. Diese jeweilige Startzeit wird auf der Bordkarte vom Zeitnehmer notiert (siehe 7.5). Der Teilnehmer ist verpflichtet, den Zeiteintrag zu kontrollieren und ggf. korrigieren zu lassen.
Die ideale Fahrtdauer bis zur nächsten ZK (und dann weiter von ZK zu ZK) ist in der Bordkarte angegeben und vom Team unter Berücksichtigung der eigenen Startzeit selbst auszurechnen und im entsprechenden Feld einzutragen.

Beispiel:
- Startzeit ZK 1 09:25:00
- Fahrtdauer bis ZK 2 45 Minuten (in der Bordkarte angegeben)
- Ankunftszeit ZK2 10:10:00 (selbst ausgerechnet)
10:10:00 wäre dann der entsprechende Eintrag in das für den Teilnehmer
vorgesehene Kästchen und bitte nur dort eintragen
In die dafür vorgesehenen Kästchen auf der Rückseite der Bordkarte sind die DK´s zu vermerken (siehe Punkt 7.3 und 7.4). Jede Manipulation in der Bordkarte durch das Team wird nach Ermessen des Schiedsgerichts bestraft. Bordkarten, die nicht an der Mittags-ZK und /oder an der Ziel-ZK abgegeben werden, können für die Wertung nicht berücksichtigt werden. Dementsprechend müssen auch alle bis dahin angefahrenen DK´s und ZK´s als nicht absolviert gewertet werden.

7.3 Bemannte Durchfahrtskontrollen (DK)
Die bemannten DK´s werden durch ein Schild (Stempelsymbol auf rotem Grund)
gekennzeichnet. An diesen DK´s wird dem Teilnehmer lediglich die Durchfahrt per Stempel bestätigt. Sie darf grundsätzlich ohne Rücksicht auf die Zeit angefahren werden, allerdings erfolgt der Stempeleintrag in die Bordkarte nur während des im Roadbooks festgelegten Zeitfensters. Nicht Anfahren/Auslassen einer DK wird mit Strafpunkten belegt (siehe Punkt
12).

7.4 Unbemannte Durchfahrtskontrollen (DK)
Unbemannte Durchfahrtskontrollen (DK) sind orangefarbene Schilder mit einem
schwarzen Buchstaben oder einem Stempelsymbol. Sie sind 30cm x 30cm groß und auf der Idealstrecke gut sichtbar immer am rechten Fahrbahnrand angebracht.
Die Buchstaben sind in die Bordkarte in die dafür vorgesehenen Kästchen nur mit Kugelschreiber beginnend von links oben nach rechts unten (ohne Leerkästchen) in der Reihenfolge, in der man an ihnen vorbeifährt, deutlich lesbar einzutragen. Sinngemäß ist mit den unbemannten Stempel DK´s zu verfahren: Stempel ist in das nächste freie Kästchen einzubringen (Stempel und Stempelkissen hängen jeweils unter dem Schild).
Nachträgliche Veränderungen oder manipulationen in der Bordkarte sind verboten und die jeweiligen DK Eintragungen werden als nicht vorhanden bewertet (siehe 7.2). Unbemannte DK´s sind auf der gesamten Strecke jederzeit möglich. Sie sind nicht im Roadbook vermerkt. In Ortschaften, die auf der Karte mit einem Kreis versehen sind, ist der kürzeste Weg oft nicht definiert. Innerhalb dieser Kreise gibt es keine Durchfahrtskontrollen. Nicht Anfahren/Auslassen einer DK wird mit Strafpunkten belegt (siehe Punkt 12).

7.5 Zeitkontrollen (ZK)
Um einen reibungslosen Ablauf der Veranstaltung zu gewährleisten, sind Zeitkontrollen (ZK) eingerichtet. Sie dienen zur Überwachung der vorgegebenen Idealzeiten und sind im Roadbook eingezeichnet. Jede ZK wird mit Schildern (Uhrensymbol auf gelben und rotem Grund) gekennzeichnet. Man bekommt beim Anhalten an der ZK die gerade laufende Minute in die Bordkarte eingetragen. Bei zu frühem Erreichen der ZK wartet der
Teilnehmer VOR dem gelben ZK-Schild seine Idealzeit ab und kann dann eine Minute vor seiner Idealzeit zum Zeitnehmertisch vorfahren (siehe Beispiel Start ZK , 5.0). Dort erhält er nach Ablauf dieser Minute seinen Idealzeiteintrag und setzt seine Fahrt fort. Ein zu früher Zeiteintrag an einer ZK wird nach Punkt 12 bestraft. Die eigene Idealzeit muss dann an der nächsten ZK abgewartet werden, sodass der Teilnehmer wieder in seiner ursprünglichen Idealzeit weiterfahren kann. Zu spätes Eintreffen an einer ZK wird nach Punkt 12 bestraft.
Ein verspätetes Team wird in das laufende Feld eingereiht und fährt dann mit dieser neuen – verspäteten - Idealzeit die weiteren ZK´s strafpunktfrei an.
Der Eintrag in die Bordkarte sollte vom Teilnehmer unbedingt kontrolliert werden.
Gegebenenfalls muss die Bordkarte erneut zur Korrektur und Abzeichnung durch den Zeitnehmer vorgelegt werden. Zeiteintragungen in dem Feld für den Zeitnehmer durch das Team sind nicht erlaubt und werden nach Punkt 12 bestraft.

7.6 Öffnung und Schließung der Durchfahrts- und Zeitkontrollen
Die bemannten DK`s und ZK`s öffnen 15 Minuten vor der planmäßigen Ankunftszeit des ersten Fahrzeugs (siehe Zeitplan) und schließen 45 Minuten nach der planmäßigen Ankunftszeit des letzten Fahrzeugs. Jedes Team muss innerhalb seines Zeitfensters (eigene Idealzeit plus max. 45 Minuten) die einzelnen Zeitkontrollen (ZK) erreichen. Hat ein Team eine ZK nicht innerhalb seines Zeitfensters erreicht, so gilt die Kontrolle als nicht angefahren und man bekommt die max. Strafpunktzahl für die ZK (siehe Punkt 12).

8. Sonderprüfungen
Bei der Veranstaltung gibt es Sonderprüfungen. Art und Aufbau der einzelnen
Sonderprüfungen sind zum besseren Verständnis als nicht maßstäbliche Skizzen im Roadbook wiedergegeben. Diese Skizzen enthalten die Informationen zu den Sonderprüfungen, dazu gehören insbesondere:
- Streckenführung
- Ort der Zeitmessung am Start bzw. am Ziel
- Aufbau der Pylonen

Sonderprüfungen öffnen 15 Minuten vor der planmäßigen Ankunftszeit des ersten Fahrzeugs und schließen 45 Minuten nach der planmäßigen Ankunftszeit des letzten Fahrzeugs.

8.1 Aufgabe bei der Sonderprüfung
Aufgabe bei der Sonderprüfung ist es, eine vorgegebene Zeit auf der vorgegebenen Strecke möglichst auf die Sekunde zu erreichen Gleichmäßigkeit).
- Es müssen die Pylonen, wie in der Skizze im Roadbook vorgegeben, umfahren
werden.
- Es dürfen keine Pylonen umgeworfen werden.
- Wenden und/oder das Fahren in Gegenrichtung ist ebenfalls verboten, es sei denn die Streckenführung verlangt es.
Zusätzliche Aufgabenstellungen können dem Teilnehmer unmittelbar vor seinem Start mitgeteilt werden.
Bitte auf der Strecke nicht anhalten! Nach absolvierter Sonderprüfung wird die Zeit in die Bordkarte eingetragen. Der Teilnehmer setzt dann seine Fahrt unverzüglich fort.

8.2 Start der Sonderprüfung
Der Einweiser gibt dem Teilnehmer per Hand- oder Rufzeichen das Signal, worauf dieser unverzüglich zur Sonderprüfung starten muss.

8.3 Zeitmessung
Folgende Messungen sind möglich:
- Start nach Startampel
- Start / Ziel per Lichtschranke
- Start / Ziel per Druckschlauch
- Start / Ziel per Flaggensignal

Proteste oder Einsprüche gegen die Zeitnahme sind generell nicht zulässig.

9. Proteste – Einsprüche
Der Veranstalter ermöglicht allen Teams, eventuelle Unklarheiten bei der Rallye (nicht Zeitnahme) kontrollieren zu lassen. Für diesen Fall gibt es im Roadbook ein spezielles Formular, welches durch den Teilnehmer ausgefüllt bis max. 30 Minuten nach seiner Ziel-ZK-in-Zeit abzugeben ist. Später abgegebene Proteste und Einsprüche werden nicht mehr bearbeitet. Der Veranstalter wird den Vorfall schnellstmöglich kontrollieren und gegebenenfalls korrigieren.
Eine daraus resultierende Änderung der Reihenfolge wird jedoch nur dann veröffentlicht, wenn sich das betroffene Team unter den Top 5 des Gesamtklassements befindet oder durch die Korrektur unter die Top 5 kommt oder herausfällt.

9.1 Schiedsgericht
Bei Unklarheiten und Verstößen kann im Zweifel das Schiedsgericht zu Rate gezogen werden. Entscheidungen des Schiedsgerichts sind endgültig. Das Schiedsgericht besteht aus den folgenden Personen:
Name: Marcus Pieper ( Organisationsleitung )
Name: Wolf-D. Klemz ( Sportlicher Leiter )
Name: Svenja Meerkötter ( Zeitnahme, Auswertung )

9.2 Auslegung des Reglements
Der Sportliche Leiter ist für die Anwendungen der Bestimmungen des vorliegenden Reglements während der Veranstaltung zuständig. Jeder in dieser Ausschreibung nicht vorgesehene Fall wird vom Schiedsgericht untersucht und endgültig entschieden. Gibt es Reglementübersetzungen in andere Sprachen, so ist im Zweifel stets der deutsche Text verbindlich.

10. Ergebnisse
Die Ergebnisse werden schnellstmöglich am offiziellen Aushang (schwarzes Brett) ausgehängt.

10.1 Sieger
Sieger einer jeden Klasse ist das Team mit der geringsten Strafpunktzahl.

10.2 Ex aequo
Bei Punktgleichheit liegt das Team vorne, das auf den Sonderprüfungen das bessere Resultat erzielt hat. Sollte auch dann noch Gleichstand herrschen, gewinnt das ältere Fahrzeug.

11. Haftung
Die nachstehenden Haftungsvereinbarungen werden mit Abgabe der Nennung an den Veranstalter allen Beteiligten gegenüber wirksam.

11.1 Haftung der Teilnehmer
1. Die Teilnehmer (Fahrer, Beifahrer und ggf. Mitfahrer) nehmen auf eigene Gefahr an der Veranstaltung teil. Sie tragen die alleinige zivil- und strafrechtliche Verantwortung für alle von ihnen oder von dem von ihnen benutzen Fahrzeug verursachten Schäden.
2. Das Parken der teilnehmenden Fahrzeuge an bewachten oder unbewachten
Rallyestationen erfolgt grundsätzlich auf eigene Gefahr.

11.2 Haftungsbeschränkung des Veranstalters etc., Verzichtserklärung
1. Fahrer und Beifahrer erklären mit der Abgabe der Nennung den Verzicht auf Ansprüche jeder Art von Schäden, die im Zusammenhang mit der Veranstaltung entstehen, und zwar gegen den Veranstalter, die Sportwarte, Helfer, Behörden, Straßenbaulastträger, Hilfsdienste sowie andere natürliche und juristische Personen, die mit der Organisation und/oder Durchführung der Veranstaltung in Verbindung stehen, außer für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen. Diese Haftungsbeschränkung gilt auch für eventuelle Schäden am Fahrzeug, die durch das Anbringen von Startnummern und Veranstaltungskennzeichen (z.B.Rallyeschildern)
entstehen.

2. Sind Fahrer oder Beifahrer nicht Eigentümer des Wettbewerbsfahrzeuges, erklären Fahrer und Beifahrer sowie Anmelder mit Abgabe der Nennung, dass sich der Eigentümer mit der Teilnahme seines Fahrzeugs, dem Reglement und insbesondere dem unter Punkt 11 genannten Haftungsbedingungen einverstanden erklärt. Jedwede Ansprüche, die dem Eigentümer des Wettbewerbsfahrzeugs im Zusammenhang mit der Veranstaltung
entstehen, kann dieser lediglich gegen Anmelder, Fahrer oder Beifahrer geltend machen, nicht aber gegen natürliche und juristische Personen, die mit der Organisation und/oder Durchführung der Veranstaltung in Verbindung stehen. Fahrer und Beifahrer müssen eine schriftliche Einverständniserklärung des Fahrzeugeigentümers bei der Rallye mitführen, die auf Verlangen des Veranstalters vorzulegen ist. Ebenfalls ist die unterschriebene
Verzichtserklärung der Nennung beizufügen oder spätestens am Veranstaltungstag dem Veranstalter vorzulegen.

11.3 Abbruch der Veranstaltung
Bei Abbruch der Veranstaltung z.B. wegen höherer Gewalt oder aus Sicherheitsgründen besteht kein Anspruch auf Rückzahlung des Nenngeldes sowie auf Erstattung sonstiger etwaiger Schäden.

12. Zusammenfassung der Strafpunkte
Siehe unter Strafpunkte




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Strafpunktekatalog

 

Anlass

 




 

Sonderprüfung

 


 

Abweichung von der vorgeschriebenen Zeit pro 10 Sekunden

 

 

5 Punkte

 

 

Maximale Strafpunktzahl

 

 

100 Punkte

 

 

Auslassen einer Sonderprüfung

 

 

100 Punkte

 

 

Falsches Befahren

 

 

30 Punkte

 

 

Falsches umfahren einer Pylone

 

 

1 Punkt max. 10 Punkte

 

 

Umwerfen einer Pylone

 

 

1 Punkt max. 10 Punkte

 



 

Zeitkontrolle (ZK)

 


 

Zu frühes Ankommen an einer ZK, pro Minute

 

 

5 Punkte

 

 

Verspätung an einer ZK pro Minute

 

 

2 Punkte

 

 

Auslassen einer ZK

 

 

100 Punkte

 

Falsches Anfahren an eine ZK

                                                                      5 Punkte

 

Verspätung von mehr als 45 Minuten an einer ZK

 

 

100 Punkte

 

 

Max. Strafpunkte an einer ZK

 

 

100 Punkte

 



 

Durchfahrtskontrollen (DK)

 


 

Auslassen einer bemannten DK

 

 

5 Punkte

 

 

Auslassen einer unbemannten DK

 

 

5 Punkte

 



 

Weitere Anlässe

 


 

Manipulation der Bordkarte

 

 

Nach Ermessen des Schiedgerichts

 

 

Unsportliches Verhalten

 

 

Nach Ermessen des Schiedgerichts

 

 

Offiziell gemeldeter Verkehrverstoß an den Veranstalter

 

 

50 Punkte

 

 

Fahrzeugwechsel während der Rallye

 

 

10 Punkte

 

 

Unsportliche Fahrmanöver

 

 

bis zu 100 Punkten

 

 

1. polizeilich gemeldeter Verkehrsverstoß

 

 

100 Punkte

 

 

2. polizeilich gemeldeter Verkehrsverstoß

 

 

200 Punkte

 

 

3. polizeilich gemeldeter Verkehrsverstoß

 

 

Wertungsverlust

 

 

Festgestellte Geschwindigkeitsüberschreitung von mehr als 50%

 

 

Wertungsverlust

 

 

Polizeilich gemeldete Geschwindigkeitsüberschreitung von mehr als 50%

 

 

Wertungsverlust

 

 

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